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MCS TEAM GmbH  
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39114 Magdeburg  
Telefon:  +49 (0) 391 539 2401

MCS TEAM GmbH | Zweigniederlassung Dresden: 
Königsbrücker Straße 88 
01099 Dresden 
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Kantstraße 71 – 73 
04275 Leipzig 
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Registergericht:  Amtsgericht Stendal  
Registernummer:  HRB 11 12 50  
USt.-Ident-Nr.:  DE 812 800 932  

Geschäftsführer:  Robert Hänsel, Bernhard Obenaus

E-Mail:  info@mcs-team.de  

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  1. DESIGN, REALISIERUNG UND BETREUUNG 

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Robert Hänsel, Bernhard Obenaus 
MCS TEAM GmbH | Stadtparkstraße 8 | 39114 Magdeburg  

 

Bildnachweise:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die zwischen der MCS TEAM GmbH (nachfolgend „MCS“ genannt) und einem Auftraggeber geschlossenen Verträge. 

    1.2.    Die AGB gelten ausschließlich. Individuelle Abmachungen bleiben vorbehalten. Sie haben nur dann Geltung, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

    1.3.    Etwaige anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit anders lautend Regelungen schriftlich vereinbart werden.

     
  2. Angebot, Auftragserteilung

    2.1.    Auf Anfrage erstellt die MCS ein Angebot über den gewünschten Leistungsumfang und die zu erwartenden Kosten. Dieses Angebot wird vom Auftraggeber schriftlich bestätigt. 

    2.2.    Werden nach Beauftragung die Anforderungen auf Veranlassung des Auftraggebers geändert, trägt dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten.  Diese zeigt die MCS dem Auftraggeber kurzfristig mit einem Nachtragsangebot an.

    2.3.    Tritt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vom Auftrag zurück, sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen der MCS auf Nachweis vom Auftraggeber zu übernehmen. Bei Auftragsrücktritt nach einer Frist von 14 Tagen ist die komplette Auftragssumme vom Auftraggeber zu zahlen.
     
  3. Überlassene Unterlagen und externes Material 

    3.1.    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z.B. Kalkulationen, Fotos, Texte etc. behält sich die MCS alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, MCS erteilt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. 

    3.2.    Das der MCS zugelieferte Material (z.B. Fotos, Texte, Bilder, Logos etc.) wird von MCS nur verwendet, wenn der Auftraggeber vorher einen Nachweis der Nutzungsrechte für die geplante Verwendung erbringt oder offensichtlich Inhaber der Nutzungsrechte ist. 

     
  4. Vermietung

    4.1.    Handelt es sich bei dem Auftrag um ein Vermietgeschäft, so beginnt die Mietzeit mit dem Tag, an dem die Mietsache vereinbarungsgemäß übergeben oder zur Abholung für den Auftraggeber bereitgestellt wird. Die Miete endet mit dem vereinbarten Rückgabetermin.

    4.2.    Mietgebühren werden nach Tagessätzen berechnet, unabhängig davon, ob die Mietsache an allen innerhalb der Mietzeit liegenden Tagen verwendet wurde oder nicht.

    4.3.    Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am MCS-Standort. Bei vereinbarter Versendung der Mietsache erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übergabe der Mietsache an den Frachtführer/Spediteur auf den Auftraggeber. 

    4.4.    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bestimmungsgemäß einzusetzen und sorgsam zu handhaben. Die Mietsache darf nur von fachkundigem Personal bedient werden. Auf außergewöhnliche Umstände des Einsatzes ist unaufgefordert durch den Auftraggeber hinzuweisen.

    4.5.    Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mietsache zu treffen. 

    4.6.    Die Mietsache ist beim Be- und Entladen, sowie für den Transport durch geeignete Verpackung gegen Schäden zu schützen.

    4.7.    Eine Untervermietung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MCS untersagt.

    4.8.    Der Mieter hat sich bei Übergabe der Mietsache von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Funktion zu überzeugen. Eine Mangelhaftigkeit der Mietsache ist der MCS unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzung von beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietsachen ist untersagt. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht gestattet. Reparaturen werden ausschließlich durch MCS vorgenommen.

    4.9.    Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit im einwandfreien, betriebsbereiten und gesäuberten Zustand an MCS zurückzugeben.  

    4.10.    Die MCS hat für die Mietsachen eine branchenübliche Sachversicherung abgeschlossen. Es gelten die diesbezüglichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf Verlangen werden diese in Kopie dem Mieter zur Verfügung gestellt. Es besteht je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung, die der Mieter zu tragen hat.

     
  5. Produktion

    5.1.    Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Durchführung der Produktion bei der MCS. Der Auftraggeber benennt vor Produktionsbeginn eine oder mehrere verantwortliche Mitarbeiter als Ansprechpartner, welche entscheidungsbefugt sind.

    5.2.    Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle notwendigen Vorbereitungen, - soweit diese in seinen Zuständigkeitsbereich fallen – termingerecht abgeschlossen sind. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten bei der Vorbereitung der Produktion, werden ihm die entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. 

    5.3.    Die MCS ist für die technische Realisierung und die künstlerische Gestaltung der Produktion verantwortlich. Für die sachliche Richtigkeit der Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der Produktion trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

    5.4.    Die Auswahl des Produktionsteams obliegt der MCS. Sollten auf Wunsch des Auftraggebers speziell benanntes Personal/Künstler zum Einsatz kommen, trägt der Auftraggeber die dafür entstehenden Mehrkosten.

    5.5.    Die MCS erklärt, über die für die Herstellung der Produktion notwendigen Rechte verfügungsberechtigt zu sein. Ausgenommen davon sind Materialien, die von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden. 

    5.6.    Die Produktion darf nur in Zusammenhang mit dem im Angebot der MCS beschriebenen Verwendungszweck und -zeitraum in der beschriebenen Region eingesetzt werden. Jede weitere Nutzung verstößt gegen das Urheberrecht und ist unzulässig. Auf Wunsch unterbreitet die MCS ein Angebot für weiterführende Nutzungsrechte.

    5.7.    Der Auftraggeber überträgt spätestens mit Veröffentlichung der Produktion der MCS das Recht, die Produktion, den Namen des Auftraggebers sowie dessen Firmenlogo in sämtlichen Medien (Print, Fernsehen, Hörfunk, Internet etc.) sowie in schriftlichen Begleitmaterialien kostenlos als Referenz zu nennen. 

     
  6. Zahlungen und Fälligkeit

    6.1.    Die MCS legt nach Erbringung der vereinbarten Leistung eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vom Auftraggeber ohne Abzug per Banküberweisung zu zahlen.

    6.2.    Der Auftraggeber gelangt bei nicht fristgerechter Zahlung sofort und ohne weitere Erklärung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

    6.3.    Im Falle einer Produktion verbleibt diese so lange im Eigentum der MCS, bis der Rechnungsbetrag auf dem Konto der MCS eingegangen ist.

     
  7. Geheimhaltung

    Die MCS sowie der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung hinsichtlich aller ihnen bekanntwerdenden Informationen, Daten und Unterlagen. Dies schließt die Verpflichtung ein, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung, Entgegennahme und Erfüllung der Produktionsleistungen betraut sind, diesen Geheimhaltungsverpflichtungen nachkommen, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, Unterlagen etc., soweit diese nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind, nicht an Dritte weiterzugeben oder diese zu verwerten.

     
  8. Schlussbestimmungen
    Gerichtsstand ist der Hauptgeschäftssitz der MCS in 39114 Magdeburg, Stadtparkstr. 8.